1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
1.1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der OCDC GmbH. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge an OCDC GmbH erteilt oder Leistungen von der OCDC GmbH entgegen nimmt.
1.2. Die OCDC GmbH verkauft alle Artikel aus dem Lager zu Abholpreisen an den Verbraucher zum verkehrsüblichen Gebrauch. Eine Tauglichkeit der Artikel für andere Nutzungen – insbesondere für den gewerblichen Gebrauch – wird nur vertraglich geschuldet, wenn die Parteien ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Für das Zustandekommen einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung ist es z.B. nicht ausreichend, daß die OCDC GmbH Anlaß gehabt hätte, aus den Umständen des Vertragsschlusses auf eine andere Nutzungsabsicht des Kunden zu schließen.
1.3. Die OCDC GmbH verkauft die Artikel grundsätzlich nach Besichtigung gemäß dem Muster eines Ausstellungsstückes. Abweichungen in Größe, Form Struktur und Farbe der gelieferten Artikel gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte usw.) liegen sowie handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind. Da es sich überwiegend um Massivholzmöbel handelt, sind Risse und Verformungen durchaus möglich und dem Kunden zumutbar.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Die Angebote der OCDC GmbH sind freibleibend. Vertragsabschlüsse werden nicht durch eine schriftliche Bestätigung vollzogen, sondern erst nach der Prüfung der Verfügbarkeit und nach dem die Ware erfolgreich versendet wurde, gilt der Kaufvertrag als vollzogen.
2.2. Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden, welches innerhalb einer Frist von drei Wochen durch die OCDC GmbH angenommen werden kann.
2.3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Leistungspflicht der OCDC GmbH nur auf den Vorrat zum Zeitpunkt des Versands beschränkt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der OCDC GmbH inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager zur Abholung durch den Kunden. Etwaige Transportkosten und Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet.
3.2. Der Kaufpreis ist sofort ohne jeden Abzug fällig.
3.3. Schecks werden nur Erfüllungshalber angenommen. Als Zahlungseingang gilt der erste Tage der endgültigen Gutschrift
4. Lieferungen und Leistungen, Abnahme
4.1. Sofern Lieferfristen vereinbart werden, ist der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist berechtigt, die OCDC GmbH durch Zusendung einer Mahnung in den Verzug zu setzen und eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen, nach deren Ablauf dem Kunden die gesetzlichen Rechte für den Fall einer Vertragsstörung zustehen.
4.2. Teillieferungen oder –leistungen sind im angemessenen Umfang zulässig.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Artikel unverzüglich nach Vertragsschluss abzuholen oder im Falle einer Lieferung durch OCDC GmbH abzunehmen. Erfolgt eine Abholung oder Abnahme nicht, wird OCDC GmbH den Kunden schriftlich unter Fristsetzung zur Abholung oder Abnahme auffordern. Die Aufforderung wird an diejenige Adresse versendet, die der Kunde bei Vertragsschluss angegeben hat. Befindet sich der Kunde mit der Abholung oder Abnahme in Verzug, hat der Kunde der OCDC GmbH die anfallenden Lagerkosten zu ersetzen. Die üblichen Lagerkosten belaufen sich auf € 10,00 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je Quadratmeter Standfläche im Monat. Des weiteren kann die OCDC GmbH bei Verzug des Kunden mit der Abholung / Abnahme eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf die OCDC GmbH berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Die weitergehenden gesetzlichen Rechte im Verzugsfalle bleiben unberührt.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1.Leistungen und Lieferungen werden grundsätzlich ab Lager erbracht und berechnet. Ein Versand der Ware erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versandweg und –mittel werden, wenn nicht anders vereinbart, von OCDC GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen ausgewählt. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
5.2. Leistungen und Lieferungen erfolgen nach dem Werklieferungsvertrag gemäß §651 BGB und verstehen sich frei Bordsteinkante, alle weiteren Dienstleistungen werden nach Aufwand mit 20 €/Stunde pro Mitarbeiter belastet. Die Lieferadresse ist der Wohnsitz gemäß § 7 BGB jedoch nicht die Wohnung oder der Garten, sondern der Ort der Niederlassung, also die Adresse. Es handelt sich hier um eine Schickschuld gemäß § 269 BGB ist der Leistungsort der Geschäftssitz des Schuldner(OCDC GmbH), Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Gläubigers (Kunde).
5.3. Mündliche Absprachen über etwaige Umstände werden und können nicht getroffen bzw. berücksichtigt werden.
6. Gewährleistung
6.1. Die OCDC GmbH verkauft Naturprodukte. Abweichungen und Veränderungen eines Naturproduktes, die auf den natürlichen Eigenschaften der verwendeten Materialien beruhen (z.B. Veränderungen der Farbe oder der Oberflächenstruktur z.B. durch Rissbildung) gelten nicht als Mangel der Artikel, soweit die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht erheblich eingeschränkt ist.
6.2. Die OCDC GmbH leistet für Mängel Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
7. Haftung
7.1. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Firma OCDC GmbH an / oder ihren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt
7.2. Die Haftung der Firma OCDC GmbH ist bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, sofern der Firma OCDC GmbH und / oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Haftung für die Verletzung der Rechtsgüter Leben, Leib oder Gesundheit besteht.
7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, wenn die Firma OCDC GmbH aufgrund einer gesetzlich angeordneten Gefährdungshaftung und / oder nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes in Anspruch genommen wird.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Das Eigentum der OCDC GmbH an den verkauften Artikeln bleibt solange vorbehalten, bis der Kunde den gesamten Kaufpreis vollständig an die OCDC GmbH bezahlt hat.
8.2. Soweit Artikel unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist der Kunde verpflichtet, bei der Übergabe dieser Artikel an Dritte auf das fortbestehende Eigentum der OCDC GmbH hinzuweisen. Der Kunde hat auf Anforderung der OCDC GmbH mitzuteilen, an welchem Ort und in welchen Besitzverhältnissen sich die Vorbehaltsware befindet.
9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis – einschließlich des Bestehens, der Beendigung und der Fortwirkung des Vertrages – ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Hamburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die OCDC GmbH ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
9.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.